Seit Ende 2013 können alle Gebäudeeigentümer im Kreis Heinsberg eine erste Schätzung vornehmen, ob ihr Gebäude
für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet ist. Für das ganze Kreisgebiet ist im Internet ein
Solarkataster
vorhanden, mit dem Gebäudeeigentümer testen können, ob sich eine PV-Anlage auf dem Dach lohnt. Eine genaue Prüfung
wird von den Initiatoren empfohlen. Solarenergie21 ist Ihnen dabei gern unverbindlich behilflich!
Für benachbarte Kreise wie MG, AC gibt es ebenfalls Informationen - das Angebot soll ausgeweitet werden.
Die Kosten, die durch die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen
ins öffentliche Netz entstehen, werden prinzipiell auf alle Stromverbraucher umgelegt (EEG-Umlage). Die
Vergütung wurde in den letzten Jahren schrittweise reduziert.
Die neueste vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien
gilt seit 1.1.2017
(EEG).
Einige wichtige Änderungen der letzten EEG-Novellierungen (Auswirkungen auf Großanlagen werden nicht behandelt):
Auch kleinere PV-Anlagen unterliegen dem Einspeisemanagement des Versorgungsnetzbetreibers (VNB). Der Anlagenbetreiber hat die Wahl, ob
der VNB im Fall einer Netzüberlastung die PV-Anlage abregeln und damit die Einspeisung des Solarstroms drosseln kann, oder ob schon bei der
Planung der Anlage die Wechselrichterleistung auf 70% der Modulleistung begrenzt wird.
Seit 2009 kann der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Solarstrom wahlweise komplett ins öffentliche
Stromnetz eingespeist oder vom Betreiber zum Teil selbst verbraucht und nur der Überschuss eingespeist werden.
Bis Anfang 2012 wurde auch für den selbst genutzten Strom eine - wenn auch niedrigere - Vergütung gezahlt.
Da seit der Novellierung des EEG vom 1.4.2012 die Einspeisevergütung für Solarstrom unter den Kosten des Netzstroms liegt,
wurde die Vergütung des selbst verbrauchten Solarstroms gestrichen. Für viele Neubetreiber ist der Eigenverbrauch des
Solarstroms dennoch von Vorteil, da der Einkauf von teurerem Strom aus dem Netz vermieden wird. Je mehr Solarstrom
im eigenen Gebäude verbraucht wird, umso mehr Kosten für Fremdstrom werden vermieden. Mit zukünftig steigendem Strompreis
wird die Differenz zwischen selbst genutztem Solarstrom und den vermiedenen Kosten des Fremdstroms immer größer.
Viele Photovoltaikanlagen werden mindestens teilweise mit Hilfe eines Kredits finanziert. Ein spezielles
Kreditprogramm zur Finanzierung von Solaranlagen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Der
Kreditantrag läuft allerdings immer über eine Bank in Ihrer Umgebung. Fragen Sie Ihre Hausbank, ob sie mit der
KfW zusammen arbeitet.
Über die aktuellen Konditionen informieren die Internet-Seiten der
KfW.
Geben Sie in dem Suchformular Programm 270 ein.
Seit Mai 2013 gibt es ein Förderprogramm zur Finanzierung von Batteriespeichersystemen für PV-Anlagen, das 2016
in abgeschwächter Form fortgesetzt wurde und noch bis 2018 läuft. Es wird
ein Tilgungszuschuss gewährt, wenn die PV-Anlage mit einem KfW-Kredit
aus dem Programm 275 finanziert wird. Einen Überblick über die Förderbedingungen vermittelt ein
Merkblatt,
die Höhe des Zuschusses lässt sich mit einem
Formular
berechnen. Nachteilig ist die Verpflichtung, dass die PV-Anlage nicht mehr als 50% der installierten Leistung
ins Netz einspeisen darf. Das gilt für die gesamte Betriebszeit, mindestens aber 20 Jahre, also auch nach einer evtl.
zwischenzeitlich erfolgten Außerbetriebnahme des Speichersystems.
Es ist zutreffend, dass der Strom aus erneuerbaren Energien ein Grund für die Strompreiserhöhungen der letzten Jahre
war. Selbst wenn die Kosten gerecht verteilt würden, ergäben sich höhere Strompreise. Das ist seit der Einführung des
EEG gewollt und bekannt. Es wird aber von der herkömmlichen Energiewirtschaft sowie Teilen von Industrie, Politik und
Presse immer wieder unterstellt, dass der Strompreisanstieg hauptsächlich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien
verursacht worden sei. Die Fakten sehen anders aus: Aus einer Grafik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft
(BDEW, Seite 6)
ist ablesbar, dass seit 2000 der Anstieg der EEG-Umlage geringer war als der Anstieg der übrigen Kostenbestandteile.
Auf die Photovoltaik, in den letzten Jahren oft als Strompreistreiber verschrieen, entfielen 2014 nur 8 Prozent des
Anstiegs der EEG-Umlage. Das
Manager-Magazin
wies darauf hin, dass neue PV-Anlagen den Preis einer Kilowattstunde nur um 0,08 Cent verteuern. Offshore-Windkraftwerke
sind dagegen für 20 Prozent des Kostenanstiegs verantwortlich. Die Gründe für die geringen Auswirkungen der Photovoltaik
auf den Anstieg der EEG-Umlage sind die stark gesunkene
Einspeisevergütung
(2004: 57,4 Ct/kWh, Januar 2014: 13,68 Ct/kWh, August 2014: 12,75 Ct/kWh für jeweils neu ans Netz gegangene
Anlagen bis 10kW) sowie der deutlich geringere Umfang an Neuinstallationen (Halbierung von 2010 bis 2013).
Hinzu kommt: Obwohl seit Jahren die Preise an der Strombörse sinken, steigen die Strompreise für private Verbraucher.
Während die Stromhändler die steigenden Kosten aus der EEG-Umlage sofort auf den Strompreis aufschlagen, geben sie
Preisnachlässe nicht an die Verbraucher weiter. Die Zusammenhänge kann man z.B. Erläuterungen und Grafiken des
Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien
(IWR)
entnehmen.
Und: Es gibt immer mehr Ausnahmen von dem solidarischen Umlageprinzip, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten des
Umbaus des Stromversorgungssystems beteiligen. So werden Unternehmen, die bestimmte hohe Strommengen verbrauchen,
zu Lasten von Haushaltskunden und wenig Strom verbrauchenden Betrieben verschont.
Die Profiteure der Ausnahmeregelungen sind beileibe nicht nur stromintensive Industriebetriebe, die im internationalen
Wettbewerb stehen. So war es ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen. Unter den mehr als 1700 Unternehmen, die das
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
(BAFA 2013)
für 2013 auflistete, befanden sich dutzende Betriebe aus den Branchen Schienenbahnen,
Schlachtereien, Milchverarbeitung, Mineralbrunnen, Kieswerke, Druckereien, Ziegeleien ... Die begünstigte Strommenge lag
bei ca. 95 GWh (Gigawattstunden).
2014 durften sich sogar fast 2100 Unternehmen über einträgliche Befreiungen freuen
(BAFA 2014). Die begünstigte Strommenge stieg auf ca. 107 GWh.
Was das BAFA nicht auflistet: Manch ein Betrieb lässt die Maschinen auch außerhalb der Arbeitszeit laufen, um die
Strommenge zu verbrauchen, die zur Umlagebefreiung nötig ist...
Schaut man sich die Entwicklung der Energiepreise insgesamt an, fällt auf, dass der Stromsektor noch vergleichsweise
glimpflich davon kommt. Die Kosten für Heizenergie und Benzin sind erheblich stärker gestiegen, wie ein Vergleich der
Agentur für Erneuerbare Energien
ergab.
Die EEG-Umlage muss in jeder Stromrechnung aufgeführt werden. Die Kosten für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen werden auf den Strompreis aufgeschlagen (wenn auch ungleich verteilt, s.o.). Die herkömmlichen Energieträger Steinkohle, Braunkohle, Kernkraft profitieren seit Jahrzehnten von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und für sie vorteilhaften Rahmenbedingungen, die in keiner Stromrechnung erscheinen. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) zeigte 2012 in seiner Studie „Was Strom wirklich kostet“ auf, dass sich diese Vorteile seit 1970 auf über 600 Milliarden Euro summieren. „Wesentliche Kosten für die konventionellen Energien werden jedoch nicht auf der Stromrechnung abgebildet. Kosten, die bislang meist unbeachtet blieben – für die die Gesellschaft aber gleichwohl aufkommen muss. Würde man die Kosten auch auf den Strompreis umlegen, würde diese 'Konventionelle-Energien-Umlage' die EEG-Umlage bei weitem übersteigen.“ (aus der Einleitung der Kurzfassung)
Die erneuerbaren Energien haben sich längst zu einem ernst zu nehmenden Wirtschaftsbereich entwickelt. Und sie schaffen zukunftssichere Arbeitsplätze - wie mehrere durch das Bundesumweltministerium beauftragte Studien schon 2009 zeigten. Neuere Untersuchungen aus dem Jahr 2012 bestätigten die positiven Effekte auf den Arbeitmarkt. Umso unverständlicher, dass Maßnahmen und Äußerungen von Bundesumwelt- und wirtschaftsministerium daran beteiligt waren, dass seit 2012 tausende Arbeitsplätze bei Installations-, Handels- und Herstellerfirmen in Deutschland verloren gingen.
Solarenergie21 arbeitet u.a. mit folgenden Firmen zusammen: