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Nützliches zu Ihrer zukünftigen Solaranlage
Ist Ihr Dach geeignet?

Seit Ende 2013 können alle Gebäudeeigentümer im Kreis Heinsberg eine erste Schätzung vornehmen, ob ihr Gebäude für die Nutzung der Sonnenenergie geeignet ist. Für das ganze Kreisgebiet ist im Internet ein Solarkataster vorhanden, mit dem Gebäudeeigentümer testen können, ob sich eine PV-Anlage auf dem Dach lohnt. Eine genaue Prüfung wird von den Initiatoren empfohlen. Solarenergie21 ist Ihnen dabei gern unverbindlich behilflich!
Für benachbarte Kreise wie MG, AC gibt es ebenfalls Informationen - das Angebot soll ausgeweitet werden.

Vergütung des Solarstroms

Die Kosten, die durch die Einspeisung des Stroms aus Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen ins öffentliche Netz entstehen, werden prinzipiell auf alle Stromverbraucher umgelegt (EEG-Umlage). Die Vergütung wurde in den letzten Jahren schrittweise reduziert.

Die neueste vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Gesetzes für den Vorrang Erneuerbarer Energien gilt seit 1.1.2017 (EEG).

Einige wichtige Änderungen der letzten EEG-Novellierungen (Auswirkungen auf Großanlagen werden nicht behandelt):

Auch kleinere PV-Anlagen unterliegen dem Einspeisemanagement des Versorgungsnetzbetreibers (VNB). Der Anlagenbetreiber hat die Wahl, ob der VNB im Fall einer Netzüberlastung die PV-Anlage abregeln und damit die Einspeisung des Solarstroms drosseln kann, oder ob schon bei der Planung der Anlage die Wechselrichterleistung auf 70% der Modulleistung begrenzt wird.

Seit 2009 kann der von einer Photovoltaikanlage erzeugte Solarstrom wahlweise komplett ins öffentliche Stromnetz eingespeist oder vom Betreiber zum Teil selbst verbraucht und nur der Überschuss eingespeist werden. Bis Anfang 2012 wurde auch für den selbst genutzten Strom eine - wenn auch niedrigere - Vergütung gezahlt. Da seit der Novellierung des EEG vom 1.4.2012 die Einspeisevergütung für Solarstrom unter den Kosten des Netzstroms liegt, wurde die Vergütung des selbst verbrauchten Solarstroms gestrichen. Für viele Neubetreiber ist der Eigenverbrauch des Solarstroms dennoch von Vorteil, da der Einkauf von teurerem Strom aus dem Netz vermieden wird. Je mehr Solarstrom im eigenen Gebäude verbraucht wird, umso mehr Kosten für Fremdstrom werden vermieden. Mit zukünftig steigendem Strompreis wird die Differenz zwischen selbst genutztem Solarstrom und den vermiedenen Kosten des Fremdstroms immer größer.

Finanzierung von Solaranlagen

Viele Photovoltaikanlagen werden mindestens teilweise mit Hilfe eines Kredits finanziert. Ein spezielles Kreditprogramm zur Finanzierung von Solaranlagen hat die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) aufgelegt. Der Kreditantrag läuft allerdings immer über eine Bank in Ihrer Umgebung. Fragen Sie Ihre Hausbank, ob sie mit der KfW zusammen arbeitet.
Über die aktuellen Konditionen informieren die Internet-Seiten der KfW. Geben Sie in dem Suchformular Programm 270 ein.

Seit Mai 2013 gibt es ein Förderprogramm zur Finanzierung von Batteriespeichersystemen für PV-Anlagen, das 2016 in abgeschwächter Form fortgesetzt wurde und noch bis 2018 läuft. Es wird ein Tilgungszuschuss gewährt, wenn die PV-Anlage mit einem KfW-Kredit aus dem Programm 275 finanziert wird. Einen Überblick über die Förderbedingungen vermittelt ein Merkblatt, die Höhe des Zuschusses lässt sich mit einem Formular berechnen. Nachteilig ist die Verpflichtung, dass die PV-Anlage nicht mehr als 50% der installierten Leistung ins Netz einspeisen darf. Das gilt für die gesamte Betriebszeit, mindestens aber 20 Jahre, also auch nach einer evtl. zwischenzeitlich erfolgten Außerbetriebnahme des Speichersystems.

Zur Entwicklung der Strompreise
Teurer Solarstrom?

Es ist zutreffend, dass der Strom aus erneuerbaren Energien ein Grund für die Strompreiserhöhungen der letzten Jahre war. Selbst wenn die Kosten gerecht verteilt würden, ergäben sich höhere Strompreise. Das ist seit der Einführung des EEG gewollt und bekannt. Es wird aber von der herkömmlichen Energiewirtschaft sowie Teilen von Industrie, Politik und Presse immer wieder unterstellt, dass der Strompreisanstieg hauptsächlich durch den Ausbau der erneuerbaren Energien verursacht worden sei. Die Fakten sehen anders aus: Aus einer Grafik des Bundesverbands der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW, Seite 6) ist ablesbar, dass seit 2000 der Anstieg der EEG-Umlage geringer war als der Anstieg der übrigen Kostenbestandteile.

Auf die Photovoltaik, in den letzten Jahren oft als Strompreistreiber verschrieen, entfielen 2014 nur 8 Prozent des Anstiegs der EEG-Umlage. Das Manager-Magazin wies darauf hin, dass neue PV-Anlagen den Preis einer Kilowattstunde nur um 0,08 Cent verteuern. Offshore-Windkraftwerke sind dagegen für 20 Prozent des Kostenanstiegs verantwortlich. Die Gründe für die geringen Auswirkungen der Photovoltaik auf den Anstieg der EEG-Umlage sind die stark gesunkene Einspeisevergütung (2004: 57,4 Ct/kWh, Januar 2014: 13,68 Ct/kWh, August 2014: 12,75 Ct/kWh für jeweils neu ans Netz gegangene Anlagen bis 10kW) sowie der deutlich geringere Umfang an Neuinstallationen (Halbierung von 2010 bis 2013).

Hinzu kommt: Obwohl seit Jahren die Preise an der Strombörse sinken, steigen die Strompreise für private Verbraucher. Während die Stromhändler die steigenden Kosten aus der EEG-Umlage sofort auf den Strompreis aufschlagen, geben sie Preisnachlässe nicht an die Verbraucher weiter. Die Zusammenhänge kann man z.B. Erläuterungen und Grafiken des Internationalen Wirtschaftsforums Regenerative Energien (IWR) entnehmen.

Und: Es gibt immer mehr Ausnahmen von dem solidarischen Umlageprinzip, dass sich alle Stromverbraucher an den Kosten des Umbaus des Stromversorgungssystems beteiligen. So werden Unternehmen, die bestimmte hohe Strommengen verbrauchen, zu Lasten von Haushaltskunden und wenig Strom verbrauchenden Betrieben verschont. Die Profiteure der Ausnahmeregelungen sind beileibe nicht nur stromintensive Industriebetriebe, die im internationalen Wettbewerb stehen. So war es ursprünglich von der Bundesregierung vorgesehen. Unter den mehr als 1700 Unternehmen, die das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA 2013) für 2013 auflistete, befanden sich dutzende Betriebe aus den Branchen Schienenbahnen, Schlachtereien, Milchverarbeitung, Mineralbrunnen, Kieswerke, Druckereien, Ziegeleien ... Die begünstigte Strommenge lag bei ca. 95 GWh (Gigawattstunden). 2014 durften sich sogar fast 2100 Unternehmen über einträgliche Befreiungen freuen (BAFA 2014). Die begünstigte Strommenge stieg auf ca. 107 GWh.
Was das BAFA nicht auflistet: Manch ein Betrieb lässt die Maschinen auch außerhalb der Arbeitszeit laufen, um die Strommenge zu verbrauchen, die zur Umlagebefreiung nötig ist...

Schaut man sich die Entwicklung der Energiepreise insgesamt an, fällt auf, dass der Stromsektor noch vergleichsweise glimpflich davon kommt. Die Kosten für Heizenergie und Benzin sind erheblich stärker gestiegen, wie ein Vergleich der Agentur für Erneuerbare Energien ergab.

Teurer konventioneller Strom!

Die EEG-Umlage muss in jeder Stromrechnung aufgeführt werden. Die Kosten für Strom aus Erneuerbaren-Anlagen werden auf den Strompreis aufgeschlagen (wenn auch ungleich verteilt, s.o.). Die herkömmlichen Energieträger Steinkohle, Braunkohle, Kernkraft profitieren seit Jahrzehnten von Finanzhilfen, Steuervergünstigungen und für sie vorteilhaften Rahmenbedingungen, die in keiner Stromrechnung erscheinen. Das Forum Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft e.V. (FÖS) zeigte 2012 in seiner Studie „Was Strom wirklich kostet“ auf, dass sich diese Vorteile seit 1970 auf über 600 Milliarden Euro summieren. „Wesentliche Kosten für die konventionellen Energien werden jedoch nicht auf der Stromrechnung abgebildet. Kosten, die bislang meist unbeachtet blieben – für die die Gesellschaft aber gleichwohl aufkommen muss. Würde man die Kosten auch auf den Strompreis umlegen, würde diese 'Konventionelle-Energien-Umlage' die EEG-Umlage bei weitem übersteigen.“ (aus der Einleitung der Kurzfassung)

Interessantes zur Solarenergie allgemein
Zukunftssichere Arbeitsplätze

Die erneuerbaren Energien haben sich längst zu einem ernst zu nehmenden Wirtschaftsbereich entwickelt. Und sie schaffen zukunftssichere Arbeitsplätze - wie mehrere durch das Bundesumweltministerium beauftragte Studien schon 2009 zeigten. Neuere Untersuchungen aus dem Jahr 2012 bestätigten die positiven Effekte auf den Arbeitmarkt. Umso unverständlicher, dass Maßnahmen und Äußerungen von Bundesumwelt- und wirtschaftsministerium daran beteiligt waren, dass seit 2012 tausende Arbeitsplätze bei Installations-, Handels- und Herstellerfirmen in Deutschland verloren gingen.

Einige Partnerfirmen

Solarenergie21 arbeitet u.a. mit folgenden Firmen zusammen:

Hollubarsch Haus- und Industrietechnik

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